Verkehrsunfall - Schadensregulierung
Das ist schon schlimm genug, passiert aber statistisch jedem Verkehrsteilnehmer alle paar Jahre. Damit Sie Ihren Schaden ggf. auch Personenschaden oder Schmerzensgeld ersetzt bekommen und nicht durch Unwissenheit Ihren bereits erlittenen Schaden nicht noch vergrößern, sollten Sie einige Grundregeln beachten:
- Wohlmeinende Angebote der gegnerischen Versicherung, Ihnen bei einem Autounfall schnell und unbürokratisch helfen zu wollen, sind Teil des aktiven Schadensmanagements der Versicherungswirtschaft und dienen nur einem Ziel, den Schaden so gering wie möglich zu halten, also an Sie so wenig wie möglich zu zahlen!
Lassen Sie sich also nicht den Kfz Gutachter von der Versicherung schicken oder das Auto in einer von der Versicherung benannten Werkstatt reparieren. - Bei einem größeren Personenschaden werden Sie von der Versicherung in aller Regel auch nicht freiwillig über Verdienstausfallschaden, Schmerzensgeld oder gar Haushaltsführungsschaden informiert. Dafür brauchen Sie einen Spezialisten im Verkehrsrecht.
- Rufen Sie einen Fachmann zu Hilfe, der Ihr Recht kennt. Gehen Sie zu einem Anwalt, der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat, am besten zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben, sind die Anwaltskosten mitverursachter Schaden, den die gegnerische Versicherung zahlen muß - Beauftragen Sie einen unabhängigen Kfz Gutachter. Dessen Kosten muß die Versicherung ebenfalls tragen. Der Gutachter wird Sie über die Höhe des Schadens objektiv beraten und ggf. einen Minderwert in zutreffender Höhe ermitteln. Rufen Sie uns an, wir nennen Ihnen sofort einen zuverlässigen Gutachter, der sich Ihr Auto anschaut. Dies ist insbesondere deshalb wichtig, weil von der Versicherungswirtschaft ständig beauftragte Gutachter oder Institutionen erfahrungsgemäß den Wert Ihres Autos oder die Kosten der Reparatur niedriger einschätzen, als unabhängige Gutachter und Sie so schon viel Geld verschenken!
- Sichern Sie Beweismittel:
Notieren Sie Zeugen mit Namen u. Anschriften
Machen Sie Fotos von der Unfallstelle mit den beteiligten Fahrzeugen
Machen Sie sich ein Gedächtnisprotokoll
Sichern Sie die Unfallspuren (Fotos), geht auch mit Handy!! - Geben Sie an Ort und Stelle keine Erklärungen ab, wenn die Polizei Sie beschuldigt. Sie haben das Recht als Beschuldigter zu schweigen!
- Geben Sie auch keine Schuldanerkenntnisse ab. Das kann zu erheblichen Schwierigkeiten mit Ihrer eigenen Versicherung führen.
- Entfernen Sie sich nicht vom Unfallort ohne Personalienaustausch mit der anderen Unfallpartei. Ist Niemand zu erreichen, fahren Sie zur nächsten Polizeistation, sofern Sie nicht warten wollen oder rufen die Polizei an. Natürlich können Sie uns auch anrufen!!!
- Hier gelangen Sie bei einem Notfall zu einem unserer Anwälte.
Verkehrsrecht – oft eine brisante Angelegenheit
Der Straßenverkehr birgt eine Vielzahl von Risiken für alle Beteiligten und nicht selten bedürfen strittige Auffassungen über Sachverhalte der juristischen Klärung.
Häufige Fragestellungen, die einen juristischen Beistand erfordern, reichen vom Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung bis zu Fragen, wann eine Ordnungswidrigkeit und wann eine Straftat vorliegt. Insbesondere, wenn es beispielsweise um eine Trunkenheitsfahrt geht, sollte sich kein Beschuldigter ohne Rechtsbeistand äußern.
Fordern Sie Ihr gutes Recht ein
Immer häufiger versuchen Haftpflichtversicherer im Rahmen des so genannten Schadensmanagements, dem Geschädigten schnelle und unproblematische Hilfe anzubieten. Das Interesse des gegnerischen Versicherers liegt dabei allerdings häufig darin, den Schaden im eigenen Interesse klein zu halten. So werden häufig eigene und nicht unabhängige Gutachter beauftragt – mit Auswirkungen auf die festgestellte Schadenshöhe. Das forcierte Auftreten der Versicherung soll dazu dienen, Geschädigte von der Geltendmachung weiterer Ansprüche über einen Rechtsanwalt abzuhalten. Neben den Anwaltskosten, die die Versicherung auch bezahlen müsste, werden bei einer konstruktiven Rechtsberatung durch den Anwalt häufig deutlich mehr Schadenspositionen durchsetzt als die von der Haftpflichtversicherung widerspruchslos zugestandenen. Dazu gehören beispielsweise eventuelle Wertminderungsansprüche, die Zahlung von Nutzungsausfall oder Sachverständigengebühren, um nur einige zu nennen.
Wir beraten und vertreten Sie zuverlässig in allen verkehrsrechtlichen sowie schadensersatzrechtlichen Angelegenheiten.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:
- Schadensersatzforderung
- Schadensregulierung
- Forderungen aus Versicherungsverträgen
- Verkehrsordnungswidrigkeiten
- Geschwindigkeitsverstöße
- Abstandsdelikte
- Rotlichtverstöße
- Fahrzeugmängel
- Fahrzeug-Betriebserlaubnis
- Alkoholfahrt
- Taten unter Einfluss von Rauschmitteln
- Verkehrsstrafrecht
- Unfallflucht
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Nötigung
- Eingriff in den Straßenverkehr
- Körperverletzung
- Trunkenheit
- Verkehrsverwaltungsrecht
- Fahrerlaubnis (Entzug / Erteilung)
Über schadenfix.de können Sie selbst online die Schadenmeldung an uns schicken. Einfach anklicken.
Artikel aus LN 14.10.2009
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