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Führerschein - Ihre Rechte

Sie haben mehr Punkte als ein Marienkäfer?

Wenn Ihnen Ihr Führerschein lieb ist, sollten Sie jetzt nicht

einen Biologen wegen der Punkte fragen, sondern einen der sich mit dem „Mehrfachtäter Punkte System“ auskennt, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Zwar haben die Bestrebungen des Gesetzgebers Möglichkeiten und Erfolg von Einsprüchen in Bußgeldverfahren einzuschränken das Instrumentarium des Verkehrsanwaltes beschnitten. So ist die Möglichkeit der Einspruchseinlegung mit dem Ziel die Tilgung von tilgungsreifen Entscheidungen abzuwarten und dann erst die neue Sache „eintragen zu lassen“ durch Verlängerung der Überliegefristen erheblich erschwert worden. Das heißt aber nicht, dass es völlig sinnlos ist, sich die Verfahrensdauer bei Gerichten nicht doch zu Nutze zu machen. Auch bei einem kleinen Bußgeld ab 40,-€ kann sich im Hinblick auf die Punkte der Einspruch lohnen.

Im Einzelfall ist also immer zu überprüfen:

  • stehen Entscheidungen zur Tilgung an und wann ? Dazu muß der aktuelle Stand des Punktekontos in Flensburg abgerufen werden.
  • lohnt es sich nicht vielleicht doch gegen ein Messverfahren Einwände zu erheben? Aktuell hat das Bundesverfassungsgericht (2 BvR 941/08) die Geschwindigkeitsmessung mittels Video Messung des Typs VKS für verfassungswidrig erklärt .
  • Liegen Messfehler oder fehlende Eichung oder ähnliches vor? Das führt nur selten zum Erfolg, aber auch schon 1 Km/h mehr oder weniger ist oft entscheident für die Frage, ob überhaupt Punkte oder gar ein Fahrverbot anfallen.
  • Können Punkte durch Schulungen abgebaut werden? Wenn ja, wieviele?
  • Ist die Messung in der Sache nicht anzugreifen, können aber in Ihrer Person Umstände vorliegen, die es rechtfertigen, ein Fahrverbot in eine erhöhte Geldbuße umzuwandeln. Auch wenn sich in letzter Zeit von Bayern her eine sehr harte Linie breitmacht, gibt es von Fall zu Fall noch Möglichkeiten, Fahrverbote zu vermeiden.

Denken Sie bitte auch daran, dass Sie um jeden Punkt kämpfen sollten. Dass Sie viele Jahr nicht aufgefallen sind, muß nicht bedeuten, dass Sie auch in den kommenden 2 Jahren alle Radarfallen erahnen, keine rote Ampel übersehen oder nicht einmal schlicht Pech haben und Ihrem Vordermann hintendraufsausen. Ergebnis: Kopfnicken beim Vordermann = fahrlässige Körperverletzung = Straftat = mehr Punkte als ein Marienkäfer hat und das für 5 Jahre.

Also es lohnt sich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu fragen. Die Kosten der Vertretung übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung. Denken Sie daran: wenn Sie rechtsschutzversichert sind haben Sie freie Anwaltswahl.

Sind Sie nicht nicht rechtsschutzversichert, sprechen Sie uns auf die Kosten an. Wahrscheinlich ist der Verlust des Führerscheins „unterm Strich“ teurer.