Wie war es früher, wie kann es heute sein?
Zwei Menschen verlieben sich. Nach einer Zeit der Prüfung kommt es zur Verlobung. Gemeinsame Pläne werden geschmiedet. Und endlich Hochzeit. Der Nachwuchs läßt auch nicht lange auf sich warten. Erst ein Kind, dann ein weiters und vielleicht mehr. Und weil die Wohnung zu klein und zu teuer ist, entschließt man sich zum Erwerb von Eigentum. Ein Haus wird gebaut, eine Eigentumswohnung gekauft oder was auch immer. Doch ob man will oder nicht, irgendwann kehrt der Alltag zurück. Dass es neben Familie, Beruf, Heim noch andere erstrebenswerte Lebensmomente gibt und die sexuelle Erregung eher zu flackern beginnt, stellt er fest beim Anblick eines anderen weiblichen Geschöpfes. Und sie stellt fest, dass der Lebensinhalt mehr verlangt, als Kinder aufs Leben vorzubereiten, zu putzen, kochen und auf den Ehemann zu warten. Auch sie entdeckt die Spezies Mann neu. Und so kommt es leider manchmal wie es dann doch kommen muss: Mißtrauen, Vorwürfe, Streit, Ärger, Auszug aus dem gemeinsamen Schlafzimmer. Schließlich Trennung und Scheidung. Wenn man Glück hat, kehrt nach einiger Zeit die Vernunft zurück, man setzt sich an einen Tisch und versucht, das Beste aus der katastrophalen Situation zu machen.
Ist aber auch nur einer der beiden Eheleute so stark gekränkt, dass die Möglichkeit einer einvernehmlichen Regelung - auch nicht unter Zuziehung von Fachleuten -möglich ist, bleibt nur die streitige Auseinandersetzung. Es geht um elementarste Fragen wie Erziehung der Kinder, Umgangsrecht mit ihnen, Verpflichtung der Ehefrau zur Sicherung des eigenen Unterhaltes wie auch Zahlungsverpflichtungen des wirtschaftlich Stärkeren der Eheleute für die Kinder etc. Und was geschieht mit dem gemeinsam angefangenen Vermögen? Darf z.B. die Frau mit den Kindern weiterhin im Haus/der Wohnung wohnen bleiben und muss der Ehemann/Vater aus seinem alleinigen Verdienst weiterhin die monatlichen Zahlungen dafür aufbringen? Verbleiben dem Ehemann und Vater ausreichende finanzielle Mittel zur Sicherung seines eigenen Lebensunterhaltes oder kann er durch Zahlung soweit "ausgepresst" werden, dass er daran denkt, alles hinzuwerfen? Schließlich hat er malocht, alles geschaffen, sie war nur zu Hause, hat mit den Kindern gespielt und ein bißchen gekocht, denkt er. Ist es richtig und gerecht, dass ihm jetzt nicht mehr viel bleibt, das Haus doch verkauft werden muss und er auf den Restschulden sitzen bleibt? Schließlich kann sie ja wegen der Kinder nicht arbeiten gehen und Lust dazu hat sie auch nicht dazu. Und sie "kocht". Sie ist durch die Kinder an das Haus gebunden und würde doch so gerne arbeiten gehen, schon alleine, um etwas anderes zu sehen, zu erleben, sich mit anderen Menschen auszutauschen, Eigenverantwortung auch in finanzieller Hinsicht zu übernehmen etc. Und dann, wenn es ernst wird, die Korrespondenz zwischen den Anwälten hin und her geht, tauchen Begriffe wie Versorgungsausgleich, Unterhaltssicherung, Zugewinn, Wohnvorteil und viele andere Begriffe auf, die alle Sprengstoff in sich bergen. Derjenige, der versucht, diese Probleme alleine zu lösen, steht von Anfang an auf verlorenem Posten. Hinzu kommt, dass für die Scheidung selbst und das damit zusammenhängende Versorgungsausgleichsverfahren die Vertretung durch einen Anwalt vor Gericht vom Gesetz her zwingend vorgeschrieben ist. Will jemand alleine das gerichtliche Scheidungsverfahren durchfechten, wird er zwar vom Familienrichter gefragt und angehört werden. Er kann aber selbst keine Anträge stellen. Insoweit wird er behandelt, als wenn er nicht vorhanden wäre. Er/Sie kann also keine eigenen Anträge stellen und damit dem Verfahren möglicherweise eine für sie/ihn positive Wendung geben. Das gilt nicht nur für die Durchführung des Scheidungsverfahrens selbst und Berechnung der Rentenanwartschaften für den Versorgungsausgleich, sondern gerade auch für die Klärung zur Zahlung bei Unterhalt, Ausgleich des Zugewinns, Abtragung von Schulden, Häufigkeit und Zeitdauer des Umgangs mit den Kindern und was sonst noch alles an Problematik anfallen kann.
Und wenn nicht miteinander verheiratete Paare meinen, sie ginge das alles nichts an, weil sie ja eben nicht verheiratet sind, ist das ein großer Irrtum. Zwar geht es dann nicht um Zugewinn, aber um Klärung von Eigentumsfragen. Schließlich muss klargestellt werden, wem was gehört. Und wenn gemeinsame Schulden vorhanden sind, wer muss zahlen und kann der, der zahlt, vom anderen Rückzahlung oder Ausgleich verlangen? Bei nicht verheirateteten Paaren fällt im Prinzip lediglich das gerichtliche Scheidungsverfahren mit Versorgungsausgleichsverfahren fort. Alle anderen Fragen bleiben dem Grunde nach, und zwar seit dem 1.1.2008 auch der Komplex Unterhalt.
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